| 1. Anmeldung beim Bildungsbeauftragten oder Veranstalter
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Wenn ausgebucht, neues Angebot wählen |
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2. Anmeldebestätigung!
vom Bildungsbeauftragten oder
Veranstalter (möglichst früh) |
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3. schriftliche Mitteilung an Arbeitgeber
(Freistellungsantrag an Arbeitswirtschaft/Entgelt)
4 Wochenfrist! |
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Bei Ablehnung schriftliche Begründung verlangen! |
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4. Freistellung durch Arbeitgeber schriftlich
durch Arbeitswirtschaft/Entgelt |
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Betriebsrat einschalten (Mitbestimmungsrecht)
nur notwendig wenn Begründung nicht ausreicht. |
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5. Teilnahme am Bildungsurlaub
Teilnahmebestätigung aushändigen lassen! |
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Wenn Ablehnung gerechtfertigt neuen Termin
aussuchen oder Übernahme der 5 Tage ins
nächste Jahr (somit 10 Tage) Antrag beim Bildungsobmann |
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6. Nach Rückkehr: Über Werkspost
dem zuständigen
Personalreferat
schicken. |
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