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IG Metall Service: Rentner
Die Beratung befindet sich an Tor 1 bei der Thyssen Krupp Stahl
AG,
Betriebratsgebäude Zimmer 4.
Nur mit Terminabsprache, unter Tel. 52-40186
FÜR DIE BEANTRAGUNG VON RENTE WERDEN FOLGENDE UNTERLAGEN
BENÖTIGT:
Bitte für die Antragstellung -soweit vorhanden- folgendes
im Original mitbringen:
- Personalausweis
- Chipkarte der Krankenkasse
- Angabe und Anschrift der Krankenkasse(n) bezüglich Mitgliedschaft
ab 1970 bzw. bei Ehefrauen als Familienmitglied
- alle Rentenversicherungsbelege und Versicherungsverläufe
- Leistungsnachweise/Arbeitslosenmeldekarte vom Arbeitsamt mit
Stamm-Nr.
- Familienstammbuch
- Konto-Nr., Bankleitzahl, Anschrift der Bank (für die Rentenüberweisung)
- Rentenbescheid über den Bezug einer Unfallrente oder Witwen-/Witwerrente
- Flüchtlingsausweis
- Schwerbehindertenausweis oder ggf. Anerkennungsbescheid
- Lehrvertrag/Gesellenbrief/Facharbeiterbrief
- bei Ehescheidung nach 1977: Mitteilung über den Versorgungsausgleich
- Bei Vorruhestandbezug: Mitteilung über das Auslaufen
des Vorruhestandes
- Bei Zeiten in der ehemaliqen DDR: Sozialversicherungsausweis
oder sonstige Belege über Beschäftigungszeiten
Zusätzlich bei Antrag auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit
oder nach Altersteilzeitarbeit:
- das Kündigungsschreiben oder die Vereinbarung über
das Ende/die Befristung des Arbeitsverhältnisses (nur wenn
das Arbeitsverhältnis nach dem 13. Febr. 1996 endete und
die Kündigung bzw. (Befristungs-) Vereinbarung vor dem 14.
Februar 1996 erfolgte)
Zusätzlich bei Antrag auf Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente:
- Atteste
- Anschrift des Hausarztes und Facharztes mit Telefonnummer
- Angabe über Kuraufenthalt ( Ort und Datum)
- Angabe über evtl. Krankenhausaufenthalt im letzten Jahr
(Zeitraum und Anschrift)
- Beschäftigungsübersicht (Welche Tätigkeiten wurden
ab Beginn des Berufsleben ausgeübt)
Zusätzlich bei Witwen-/Witwerrente:
- Einkommensnachweis z.B. aus eigener Beschäftigung (Lohn-/
Gehaltsabrechnung)
- Sterbeurkunde
Zusätzlich bei Halbwaisen-/Waisenrente:
- Schulbescheinung oder Lehrvertrag mit Einkommensangabe
Hinweis nur für pensionierte Beamte:
- Pensionsbescheid von der zuständigen Versorgungsbehörde
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