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IG Metall Service: Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung
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sich um bestmögliche Arbeitsbedingungen
kümmern, in Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung.
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darauf zu achten, dass der Arbeitsplatz behindertengerecht
ausgestattet ist (in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt, dem
Integrationsamt und der Geschäftsleitung).
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die Schwerbehinderten in Fragen des Arbeitsschutzes,
der Unfallverhütung sowie Gesundheitsfürsorge unterstützen
(in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat, den Beauftragten des
Arbeitgebers, den Beauftragten für Arbeitsschutz und
Unfallverhütung, den Betriebsärtztinnen und Betriebsärtzten,
den Arbeitsmedizienerinnen und Arbeitsmedizienern).
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Bei Arbeitskolleginnen und -kollegen um Verständnis
werben, wenn sich Unstimmigkeiten aus behinderungsbedingten
Gründen zeigen.
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ggf. auf Umsetzung drängen, wenn der
Arbeitsplatz den körperlichen und geistigen Fähigkeiten
der Betrofeenen nicht entspricht, ggf. auf Um- oder Neuorganisation
des Aufgabengebietes drängen.
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Hinweise auf berufliche Fortbildungs- oder
Umschulungsmöglichkeiten geben und die dafür zuständigen
Stellen benennen und die Schwerbehinderten bei der Antragstellung
unterstützen.
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auf jedwede Hilfemöglichkeit die dafür
zuständigen Stellen aufmerksam machen (Integrationsamt
einschließlich der Fachdienste, Arbeitsamt, Versorgungsamt,
Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, andere Reha-Einrichtungen,
Verbände und Vereine u.ä.), auch bei erkennbaren
Schwierigkeiten im häuslichen oder persönlichen
Bereich,
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in Kündigungsangelegenheiten die Betroffenen
mit Rat und Tat unterstützen und ihre Interessen wahrnehmen,
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die Schwerbehinderten über Gesetze, Verordnungen,
Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen informieren.
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