IG Metall Vertrauensleute bei ThyssenKrupp Steel AG Duisburg- Hamborn


Tarif: Tarifvertrag über die Durchführung der Sommerzeit


Nordrhein-Westfalen

Industrie:

Arbeiter
Angestellte
Auszubildende

Eisen- und Stahlindustrie


Abschluss: 14.11.2001
gültig ab: 2002
kündbar zum: ---

Tarifvertrag über die Durchführung der Sommerzeit

Zwischen dem

Arbeitgeberverband Stahl e. V.

Und der

Industriegewerkschaft Metall
Bezirksleitung Nordrhein-Westfahlen

wird für die Stahlindustrie von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bremen sowie das Werk Dillenburg der Krupp Thyssen Nirosta GmbH im Hinblick auf den Beginn und das Ende der Sommerzeit nach der Verordnung über die Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit ab dem Jahr 2002 (Sommerzeitverordnung) vom 12. Juli 2001 zur Durchführung des Manteltarifvertrages vom 15. März 1989 i. d. F. vom 20. Juni 2000 folgende Regelung vereinbart:

    1.
    Arbeitszeit

    Bei Beginn der Sommerzeit am jeweils letzten Sonntag im März verkürzt sich die jeweils betroffene Nachtschicht von Samstag, 22.00 Uhr, auf Sonntag, 6.00 Uhr, um eine Stunde auf sieben Stunden. Bei Beendigung der Sommerzeit am jeweils letzten Sonntag im Oktober verlängert sich die jeweils betroffene Nachtschicht von Samstag, 22.00 Uhr, auf Sonntag, 6.00 Uhr, um eine Stunde auf neun Stunden.

    2.
    Bezahlung

    Wegen des Arbeitsausfalls von einer Stunde bei Beginn der Sommerzeit werden der gleichmäßige Monatslohn und das Gehalt nicht gekürzt. Bei Beendigung der Sommerzeit wird die 9. Stunde für die Arbeitnehmer der Nachtschicht zusätzlich vergütet, und zwar mit der Grundvergütung sowie den Zuschlägen für Samstagnachtarbeit (50 % vom Durchschnittsverdienst - § 7 Tz. 1.2.6 MTV) und Nachtarbeit (20 % vom Ecklohn - § 7 Tz. 1.2.2 i.V.m. § 7 Tz. 1.3 MTV).

    3.

    Der Tarifvertrag endet mit Änderung oder Außerkrafttreten der Sommerzeitverordnung.

Duisburg, den 14. November 2001

Arbeitgeberverband Stahl e.V.

Unterschriften

IG Metall
Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen

Unterschriften